Rechtsanwaltskanzlei
Josef Schirra

 

Kanzleihistorie

Meine Kanzlei habe ich nach sechsjähriger Tätigkeit in einer Sozietät  im Jahr 1993 gegründet. Sie wurde zunächst unter der Adresse "Am Markt 12 in Lebach" betrieben und nach einem Umzug im Jahr 2010 in der Trierer Straße 3 weiter geführt. Die Kanzlei liegt im erweiterten Stadtkernbereich und ist vom Bahnhof in Lebach in 5 - 8 Minuten zu Fuß zu erreichen. In einer Entfernung von weniger als 100 m stehen mehrere öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Die Büroräume befinden sich in der zweiten Etage und können behindertengerecht per Aufzug erreicht werden.   

 

Kanzleiinhaber

Mein beruflicher Werdegang begann mit der Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes zum WS 1977 /1978. Mein erstes juristisches Staatsexamen legte ich im WS 1983 / 1984 ab. In dem sich anschließenden dreijährigen Referendariat konnte ich Einblicke und Erfahrungen in verschiedenen Stagen sammeln, u.a. bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, beim Amtsgericht Lebach, beim Landgericht und beim Oberlandesgericht in Saarbrücken.
 
Nach Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens im
Frühjahr 1987 erfolgte im Juli 1987
die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft des Saarlandes, wobei ich zunächst 6 Jahre in einer Sozietät tätig war. Seit 1993 führe ich eine Kanzlei als Einzelanwalt unter den oben genannten Adressen.
 
Ich sehe meinen Tätigkeitsschwerpunkt im Zivilrecht, wobei ich bemüht bin,  durch Teilnahme an Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen, durch ständige Lektüre der einschlägigen Fachliteratur sowie von
Gerichtsentscheidungen mein Fachwissen auf dem neuesten Stand zu halten.

Ich bin Mitglied im Saarländischen Anwaltverein und im Deutschen Anwaltverein und - bis auf den Bundesgerichtshof in Zivilsachen - zugelassen bei allen deutschen Gerichten.

 

Kanzleiphilosophie

"RECHT HABEN, RECHT BEKOMMEN"
 
Wer jemals den Versuch unternommen hat, in einer widerstreitenden Auseinandersetzung sein
Recht geltend zu machen oder zu verteidigen, hat ggf. erfahren, wie gravierend der Unterschied zwischen RECHT HABEN und RECHT BEKOMMEN sein kann.  Dies hängt in einem Rechtsstreit nicht nur von der Gesetzesgrundlage oder Anspruchsgrundlage ab, sondern auch von vielen weiteren Faktoren, wie beispielsweise Beweismöglichkeiten, Beweislastverteilung, Glaubwürdigkeit der Zeugen, Ausschöpfung anderer Beweismittel, taktisches und ggf. strategisches Vorgehen, Überzeugungsfähigkeit, etc. pp. Ich sehe es als meine Herausforderung an, Ihre Interessen in diesen schwierigen Situationen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich wahrzunehmen und Sie in jedem Verfahrensabschnitt optimal zu unterstützen, wobei ich in meiner bisherigen anwaltlichen Tätigkeit auch gerade in komplexen und aussichtslos erscheinenden Fällen vielen meiner Mandanten behilflich sein konnte, zu ihrem Recht zu kommen.